Festlegung des Entwicklungsbedarfs
Die Schulkonferenz definiert auf der Grundlage einer Standortbestimmung den Entwicklungsbedarf auf dem Weg zu einer „Gesundheitsfördernden Schule" und verständigt sich auf eine gemeinsame Vision, ein Programm und auf Ziele für die nächsten drei Jahre.
Beispiel Programm
Steuergremium
Die Schulkonferenz wählt im Auftrag der Schulleitung das Steuergremium „Gesundheitsfördernde Schule".
Aufgabe des Steuergremiums ist die strategische Leitung aller Aktivitäten im Zusammenhang mit Gesundheitsförderung und Prävention.
Verortung des Steuergremiums
Kontaktlehrperson
Die Schulleitung mandatiert mindestens eine Lehrperson aus dem Steuergremium, die sich im Rahmen der „Weiterbildung zur Kontaktlehrperson für Gesundheitsförderung und Prävention" der Pädagogischen Hochschule Zürich für die Rolle als Kontaktlehrperson qualifiziert. Die Kontaktlehrperson ist die Ansprechperson im Schulhaus für den Bereich Gesundheitsförderung und Prävention.
Die Kontaktlehrperson
Erfahrungsaustausch-Treffen/Tagungen
Die Kontaktlehrperson nimmt jährlich an mindestens zwei regionalen Erfahrungsaustausch-Treffen und an der jährlichen Tagung des Kantonalen Netzwerks teil.
regionale Austauschtreffen
Dokumentation
Die Kontaktlehrperson dokumentiert die Projekte (mindestens alle drei Jahre eines) der Schule auf der Datenbank des Kantonalen Netzwerks Gesundheitsfördernder Schulen.
Evaluation/Qualitätssicherung
Die Schule überprüft nach 3 Jahren die Erreichung ihrer Ziele und entscheidet neu über den Verbleib im Netzwerk.
Die Netzwerkschulen beteiligen sich an Evaluationen des Schweizerischen und des Kantonalen Netzwerks zur Qualitätssicherung der Netzwerkarbeit. (Vgl. dazu den Leitfaden „Unterwegs zur Gesunden Schule")